Umformung Bayerns in einen modernen Verwa1tungsstaat durch Montgelas

 

Durch Anfall der ,neubayerischen' Gebiete Schwabens und Frankens (ca. 1,2 Mill. ,Neubayern' kamen zu ca 2,5 Mill. ,Altbayern'; gebietsmäßig kamen 83 größere und kleinere Herrschaftsgebiete und dazu noch ca 150 Miniaturherrschaften zu den altbayerischen Gebieten hinzu) 1803ff im Zug der von Napoleon verordneten Mediatisierung und Säkularisierung ergab sich zwangsläufig das Problem einer einheitlichen Gesamtorganisation des [zudem nach Auflösung des Alten Reichs 1806 zum Königreich erhobenen] Staates - politisch, wirtschaftlich, rechtlich.

Grobübersicht über die Reformen:

q              Reform der Staatsverwaltung:
ð 5 Ministerien nach Fachressortprinzip (A/I/F/J/K)
ð Einteilung des gesamten Staatsgebiets in Verwaltungssprengel (in etwa Vorläufer der heutigen Bezirks- und
      Kreiseinteilung

ð Beseitigung der überkommenen kommunalen Selbstverwaltungsrechte, strenge Staatsaufsicht;
      besonders hier deutlich: weitgehender Zentralismus, geprägt vom Geist des aufgeklärten Absolutismus, dies Gegensatz
      zu den preußischen Reformen von Stein und Hardenberg!
ð modernes Berufsbeamtentum (z.B. Beseitigung von Erblichkeit und Käuflichkeit der Ämter sowie der            
     Korruption) (Qualifikationsprinzip, Staatsprüfungen, feste Besoldung etc.)

q              Bayern durch Abschaffung sämtlicher Binnenzölle als erster deutscher Einzelstaat  einheitlicher Binnenwirtschaftsraum

q              Schritt zum überkonfessionellen, ‘paritätischen’ Staat („voller Genuss der bürgerlichen Rechte“ für alle 3 christlichen Glaubensgesellschaften, eingeschränkt durch Judenedikt auch für Israeliten)

q                Säkularisation sämtlicher Klöster (über 1/2 der bayerischen Bauern unterstanden bis dahin klösterlicher  Grundherrschaft; 1/3 der heutigen bayerischen Staatsforsten basiert auf den ehemals klösterlichen Waldungen, z.T. Vernichtung unersetzlicher Kulturwerte; bis dahin weithin von der Kirche wahrgenommene Funktionen - Armen- u. Krankenpflege, Schulwesen - gingen an den Staat über).

q               Die Prinzipien der Neuordnung, die man als „Revolution von oben“ bezeichnen kann,  waren geprägt vom Geist der Aufklärung:
ð grundsätzlich Trennung von Staat und Dynastie: d.h.: König gilt als oberster Beamter des Staates, der Staat nicht als
     Besitz der Dynastie; Regierungsakte des Königs brauchten die Gegenzeichnung des zuständigen Ministers.
ðGleichheit der Rechte und Pflichten aller Staatsbürger:
    d.h. gleicher Zugang zu den öffentlichen Ämtern, gleiche Besteuerung (nach Vermögen, nicht nach Stand);
    überhaupt Abschaffung ständischer , besonders (fast aller) adliger Vorrechte, wie eben z.B.  das Adels monopol für
    höhere Staatsstellungen,
    Steuerfreiheit des Adels oder privilegierter Gerichtsstand des Adels;
    allerdings behielt der Adel bis zur Revolution von 1848 die niedere Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt über seine
    grundhörigen Bauern;
    (nicht im linksrhein. Bayern!)
    abgeschafft war jedoch die Leibeigenschaft mit ihren persönlichen Beschränkungen; Grundsatz war     
    Sicherheit der Person und des Eigentums;
ð aus diesem Grundsatz ergab sich logischerweise auch die Unabhängigkeit der Justiz (d.h. Unabhängigkeit und
     Unabsetzbarkeit der Richter sowie Pflicht zur Begründung eines jeden Urteils); Strafrechtsreform (u.a. Folter und
     Hexenverfolgung werden endgültig gestrichen)  sowie die oben bereits angesprochene Toleranz bzw. Gewissensfreiheit,
    
auch in Gestalt einer weitgehenden Pressefreiheit.

q              FERNER: Schulreform (Zentralabitur, Staatsexamen für Lehrer, Schulpflicht, staatliche Lehrerbildungsanstalten, 1. landwirtschaftliche Hochschule) /Staatliche Post / -Staatsbank / 1. öffentliche Pockenschutzimpfung in Dtld. / Statistik und Topographie <Vermessung> des gesamten Landes /
1811 1. Oktoberfest