|
|
Zu Text M 6 auf S. 157f (Gründe u. Ziele von
Bismarcks Sozialgesetzgebung) |
Frage |
Bezug im Text |
Beantwortungsvorschlag |
I) |
Z. 1, Z. 8 |
Vorsicht: Frage ist nicht, was die Soziale Frage
war, sondern was B. mit der Bezugnahme meint:
Ab ca. 1830 (=Einsetzen der Industriellen Revolution in Deutschland) ist die
Soziale Frage auf der Tagesordnung und wird es auch noch lange bleiben.
Er erkennt sie also als echtes Problem in ihrer Tragweite
und macht indirekt, so klingt es jedenfalls [zwischen den Zeilen], dem Staat
den Vorwurf, dass er sich nicht früher dieses Problems angenommen hat und
stellt fest, dass konkrete Schritte zur Lösung längst überfällig sind. |
II) |
Z. 13/14,
Z. 24 |
Er folgert, dass es unerlässlich ist, gesetzgeberisch
einzugreifen und auch staatliche Leistungen zu erwägen .
Und dies nicht nur aus vordergründiger taktischer Berechnung (13/14),
sondern aus sachlicher Einsicht in die Ernsthaftigkeit des Problems.
Allerdings auch aus der Einsicht heraus, dass man den (von ihm vermeintlich
als staatsfeindlich und umstürzlerisch interpretierten Sozialismus der
Sozialdemokraten [den er im Sozialistengesetz von 1878 repressiv zu stoppen
suchte] und
(Z.5) eine Radikalisierung der Arbeiterbewegung und damit eventuell die
Gefahr einer Revolution nur durch ein positives Aufgreifen (Z.4) der
berechtigten Forderungen verhindern kann. [Dieser Aspekt könnte allerdings
auch bei Frage III gebracht werden.] |
III) |
Z. 17-22) |
Der Schutz der sozial Schwachen ist für ihn eine
Aufgabe des Staates, zumal einer sich als „landesväterlich“ verstehenden
Monarchie.
Zwischen den Zeilen greifbar, dass dies für ihn auch ein ethisches
(christliches, Bism. war stark vom pietistischen Christentum beeinflusst)
Motiv ist. Er weiß offensichtlich, dass sich der einzelne Arbeiter gegenüber
der Macht der Unternehmer nicht aus eigener Kraft behaupten kann und lehnt
damit den gnadenlosen ’Sozialdarwinismus’ der Manchesterliberalen („wer
nicht stark genug ist... wird zu Boden getreten“) ab.
Glaubt offensichtlich, dass hier Nichthandeln des
Staates+)
dem sozialen Frieden schadet und die Arbeiter in die Arme des revolutionären
Sozialismus treibt. Dies ist wiederum ein mehr taktisches Motiv.
Also Doppelmotivation: (A) genuin ethisches Motiv (Z.17ff)
und B taktisches Motiv (in Zeile 4/5 greifbar, wenn auch nicht sehr
deutlich): Der Sozialdemokratie den Wind aus Segeln zu nehmen und die
Arbeiter für den monarchischen Staat zu gewinnen.
[Fußnote (nicht aus dem Text entnehmbar und
natürlich nicht bei der Bearbeitung zu erwarten): Diese Rechnung ging
nicht auf, da das 1878-1890 bestehende Sozialistengesetz durch seine
Unterdrückungsmaßnahmen eher einen Solidarisierungseffekt – die Arbeiter mit
‚ihrer’ Partei, der Sozialdemokratie – bewirkte, was sich auch an den
Wahlergebnissen ablesen lässt.] |
IV) |
Z. 23 – 35 |
Finanzierung wegen des geringen Lohnniveaus nicht den
Arbeitern zumutbar. Gefordert primär die Industrie/die Unternehmer –
entweder direkt durch Übernahme der Beiträge oder indirekt durch Erhöhung
der Löhne für den Fall, dass die Arbeiter die Beiträge zahlen müssten.
Er zieht auch Staatszuschüsse in Erwägung (Z.24), vielleicht für die
Industriezweige, für welche die Belastung zu groß wäre (d.h. eventuell die
Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen würde <vgl. Z. 27>). |
|
+) man könnte auch sagen: die Beschränkung des Staates auf – wie es die
Liberalen wünschten – eine reine „Nachtwächterrolle“ (= Schutz des
Privateigentums und Schutz vor Kriminalität, ansonsten im
wirtschaftlich-sozialen Bereich alles dem freien Spiel der Kräfte
überlassen).
|