Die Einzelgesetze der Bismarckschen Sozialgesetzgebung

 

 

mit Stimmen von

gegen Stimmen der

Finanzierung

Leistungen

1883

Krankenversicherung (Pflichtversicherung, kurz darauf auch auf landwirtschaftliche Arbeiter und Hausgesinde ausgedehnt)

[Anfang der AOK!]

Konservativen,

Nationalliberalen,
Zentrum

 

Fortschrittspartei

Sozialdemokraten

 

1/3 Arbeitgeber

2/3 Arbeitnehmer

erste 13 (später 26) Krankheitswochen Beihilfe plus Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente

1884

Unfallversicherung

 

Konservativen,

Nationalliberalen,
Zentrum

 

Fortschrittspartei

Sozialdemokraten

nur Unternehmer

(Reichszuschüsse, falls ein Industriezweig dazu nicht imstande wäre)

Arzt- und Heilmittelkosten, bei Dauerinvalidität 2/3 des Lohnes, bei Todesfall Witwe 60% des Lohnes

1889

Alters- und Invaliditätsversicherung

Konservativen,

Nationalliberalen,
einem Teil des Zentrums

Fortschrittspartei

Sozialdemokraten

und der Mehrheit des Zentrums

1/3 Arbeitnehmer

1/3 Arbeitgeber

1/3 Reichszuschüsse

Rente ab 70

 

 

 

Die Gründe für diese ablehnende Haltung habe ich heute im Unterricht erläutert.
Hier zur Sicherheit
 nochmals die Erläuterung:

 

 

 

Bei den Linksliberalen (Fortschrittspartei)
 war es der dogmatische/doktrinäre Wirtschaftsliberalismus [hierzu handout 16, 2. Spalte].
Bei der Sozialdemokratie war es vor allem die Reaktion auf das in diesen Jahren <1878-1890> gültige Sozialistengesetz, ein gegen die Sozialdemokratie gerichtetes Unterdrückungsgesetz, das die gesamte Öffentlichkeitsarbeit dieser Partei (also Presse, Reden etc.) verbot, weil Bismarck in ihr eine für Staat u. Gesellschaft gefährliche ‚Umsturzpartei’ sah.
Zum zweiten wohl auch die Befürchtung, solche Gesetze könnten die Arbeiter mit dem Kapitalismus (also der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung) aussöhnen und damit vom sozialistischen Endziel (vgl. das Gothaer Programm) abbringen.