Aspekte zum Versailler Vertrag bzw. der Pariser Friedensordnung von 1919

            Durch Verlust der Kolonien Dtld. befreit von der Last kolonialer Probleme.

§         Gebietsabtretungen siehe Karte im Buch S. 227.

§         Bei einer Reihe von territorialen Regelungen Widerspruch zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker (vgl. „14 Punkte“ Wilsons), das vor anderen Erwägungen (z.B. wirtschaftlichen und strategischen) zurücktrat: z.B. im Fall der
è Sudetendeutschen (31/2 Mio Dt.e in den Randgebieten Böhmens),
èDanzigs (95% deutsche Bevölkerung) [Danzig von Dtld. getrennt, unter Völkerbundskontrolle, als Zugeständnis an Polen, damit Weichselmündung nicht unter deutscher Kontrolle ist],
è Südtirols (damals ca. 98% deutschsprachig; an Italien als ‚Belohnung’ für italienischen Kriegseintritt an der Seite der Entente),
èTeilen des sog. „polnischen Korridors“;
èauch Anschlussverbot für Österreich (entgegen der Willenserklärung der österreichischen Nationalversammlung).

Die von Frankreich (Clemencau) gewünschte Abtretung der linksrheinischen Gebiete scheitert am Widerstand der angelsächsichen Mächte (d.h. Wilson und Lloyd George).

§         Lloyd George damals: "Ich kann mir kaum eine stärkere Ursache für einen künftigen Krieg vorstellen, als dass das deutsche Volk rings von einer Anzahl kleiner Staaten umgeben werden soll, von denen (jeder) breite Massen von Deutschen umschließt, die die Vereinigung mit ihrem Heimatland fordern."
Und Wilson: "... es wäre unser größter Fehler, ihm (=Dtld.) triftige Gründe zu geben, eines Tages Rache nehmen zu wollen... Ich fürchte für die Zukunft nicht die Kriege, die durch geheime Verschwörungen der Regierungen vorbereitet werden, sondern vielmehr die Konflikte, die aus der Unzufriedenheit der breiten Masse erwachsen... In der ganzen Welt lebt heute der leidenschaftliche Wunsch nach Gerechtigkeit...."

§         Zu den Abrüstungsbestimmungen (100.000-Mann Berufsheer etc.): Dtld. (mit Österreich) einziges Land, bei dem der Abrüstungsauftrag der Völkerbundssatzung realisiert wurde.

§         Starke Souveränitätsbeschränkung - z.B. lnternationalisierung der dt.en Ströme und des deutschen Luftraums; Interalliierte Militärkommission, Reparationskommission.

§         Alleinige Kriegsschuldzuweisung zur Rechtfertigung der Aufbürdung aller Kriegsfolgelasten: REPARATIONEN. 1921 Festsetzung auf 132 Mrd. Goldmark, davon sollten 52% an Frkr., 22% an GB, Rest an Belgien, Italien, Jugoslawien gehen.

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Die deutschen Nachkriegsregierungen treiben notgedrungen eine Politik der Vertragserfüllung (Erfüllungspolitik), versuchen jedoch den außenpolitischen Spielraum zu erweitern durch den Rapallo-Vertrag mit Sowjetrussland (Aufnahme diplomatischer Beziehungen, gegenseitiger Verzicht auf Kriegsentschädigung, Meistbegünstigung im Handel, später unter dem Schutzmantel dieses Vertrags auch geheime Trainingslager der Reichswehr in Russland zum Training an Waffengattungen, die durch den Versailler Vertrag verboten waren).

 

 

Zum Völkerbund  (Sitz: Genf)

§         Philosophische Wurzeln in der Aufklärung. Durchbruch des Völkerbundsgedankens in die praktische Politik durch Wilsons ,,14 Punkte“. Die Völkerbundssatzung war Bestandteil aller Pariser Einzelverträge.

§         Präambel: Jeder Beitretende verpflichtet sich, auf Krieg als Mittel der Politik zu verzichten. Art. 8 legt die Mitglieder fest, ihre Rüstung auf das mit der nationalen Sicherheit und internationalen Verpflichtungen gerade noch zu vereinbarende Minimum herabzusetzen, und schrieb dem Völkerbundsrat vor, Pläne für eine solche Abrüstung auszuarbeiten. 

§         Art.10: Schutz der territorialen Integrität u. polit. Unabhängigkeit aller Völkerbundsmitglieder. (Dadurch erscheint der VB als Konservator des status quo, wie er durch die Friedensverträge geschaffen wurde.)

§         Art. 16: Sanktionen vom wirtschaftl. Boykott bis hin zu militärischen Maßnahmen.
In den 1930er Jahren erweisen sich die Sanktionsinstrumente des VB gegenüber der Gewaltpolitik Hitlers [der 1933 den Austritt Deutschlands aus dem VB erklärte] aber auch Stalins [die Sowjetunion wurde wegen ihres Krieges gegen Finnland 1940 ausgeschlossen] wirkungslos.

§         Die Kriegsverlierer zunächst von der Mitgliedschaft ausgeschlossen
< Beitritt der Besiegten: BuIg. u. Österr. 1920, Ungarn 1922, Deutschland 1926 (von Anfang an als Ratsmitglied), Türkei 1932 >

Aus anderen Gründen Nichtmitglieder:

§          Sowjetrussland (Beitritt erst 1934, Ausschluss 1940 wegen Angriff auf Finnland),

§          USA infolge Rückzug in den Isolationismus [die Amerikaner wollten "back to normalcy" und nicht weiterhin in europäische Probleme verstrickt sein, im Senat kommt die notwendige 2/3-Mehrheit für das Vertragswerk nicht zustande] - obwohl das ganze Pariser Konferenz-Werk erst durch die kriegsentscheidende Rolle der USA ermöglicht wurde, jetzt bewusst Verzicht auf weitere Führungsrolle.

 

 

§         Durch die ethnische Streulage in weiten Teilen Ost- u. Südosteuropas Minderheitenprobleme (ethnische Konflikte) vorprogrammiert â vgl. Karte S. 231!

§          Vgl. Polen [nach Angriffskrieg gegen das bürgerkriegsgeschwächte Russland] :
17,4 Mio Polen, 4Mio. Ukrainer, 3 Mio Juden, 1,5 Mio Weißrussen, 1,5 Mio Deutsche, 0,1 Mio Litauer
.
Oder CSR: 6 Mio Tschechen, 2 Mio Slowaken, 31/2 Mio Deutsche ("Sudetendeutsche"), 0,7 Mio Ungarn, 0,5 Mio Ukrainer, 0,2 Mio Juden.

§         Doppelfunktion dieses Staatengürtels
(a) als Cordon Sanitaire gegen Ausbreitung des Bolschewismus und
(b) als Mittel zur Eingrenzung Deutschlands
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